Kosten
Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich
Bei der Ernährungstherapie besteht die Möglichkeit auf eine teilweise Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse. Damit die Krankenkasse einen Teil der Kosten übernehmen kann, bedarf es jedoch einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung, in der dein Kinder- oder Hausarzt, wie die Begrifflichkeit schon sagt, die Notwendigkeit einer Ernährungstherapie bescheinigt. Viele Krankenkassen übernehmen dann bis zu 80-100% der Kosten, bis zu einem bestimmten Maximalbetrag, den jede Kasse individuell festlegt.
Um dies vorab mit deiner Krankenkasse klären zu können, erstelle ich dir nach unserem kurzen Erstgespräch gerne einen Kostenvoranschlag, den du gemeinsam mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. So weißt du im besten Fall, bevor wir mit der Therapie starten, welche Kosten für dich selbst anfallen und welchen Betrag dir deine Krankenkasse rückerstatten wird.
Bei einer Ernährungsberatung ohne ärztlich bescheinigte Notwendigkeit sind die Kosten privat zu übernehmen. Hier zahlt die Krankenkasse in der Regel keinen Zuschuss.

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